Veranstaltungssaal Lengauer

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Information über die Anmietung des Lengauer-Saales

Seit 01.01.2008 ist die Gemeinde Weng im Innkreis Mieter des Veranstaltungs- und Tanzsaales des Gasthauses Lengauer (Pächter Gasthaus seit 01.06.2015: Arnold Zugsberger). 

Es kann jeder Verein und jede private Person mit HWS in der Gemeinde Weng im Innkreis den Tanzsaal von der Gemeinde anmieten, wobei je nach Veranstaltungsart und Kategorie verschiedene Miethöhen festgelegt wurden.

Kaution: im Zuge der Anmietung des Saals ist eine Kaution sofort in bar zu entrichten und beträgt pauschal € 500,-. Bei ordnungsgemäßer Rückübergabe des Saals durch den Veranstalter an die Gemeinde wird die Kaution refundiert. 


Bei Anfragen externer Veranstalter (ohne HWS in der Gemeinde) verweist die Gemeinde an den Wirt. Kommt eine derartige Veranstaltung zustande, tritt der Wirt als Pächter gegenüber der Gemeinde auf.

Kontaktdaten: Der Dorfwirt z'Weng, Hauptstraße 19, 4952 Weng im Innkreis


Einen aktuellen Kalender der Veranstaltungen im Saal finden Sie auch unter diesem Menüpunkt (Veranstaltungssaal Lengauer - Terminkalender).

Stand: 06.03.2026




An folgende Bestimmungen haben sich alle Benützer des Lengauersaales zu halten:

  • Die Gemeinde Weng im Innkreis ist Mieter des Lengauersaales und daher alleine für die Terminplanung zuständig! Alle Termine - welche von den Benützern des Lengauersaales festgelegt werden - müssen vorher mit der Gemeinde abgesprochen werden. Ein bereits vergebener Termin steht nicht mehr für die Benützung einer anderen Veranstaltung zur Verfügung, denn: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
  • Bereits vergebene Termine für die Benützung des Lengauersaales sind auf der Homepage der Gemeinde Weng unter "Dorfleben -> Veranstaltungen -> Veranstaltungssaal Lengauer -> Terminkalender" eingetragen und können jederzeit eingesehen werden.
  • Reservierungen von bereits traditionellen Veranstaltungen (z. B. jährlich wiederkehrende Vereinsveranstaltungen) können für mehrere Jahre im Voraus durchgeführt werden. Eine Reservierung ist unbedingt vorzunehmen - der Eintrag erfolgt nicht automatisch!
  • Sollten Veranstaltungsvereinbarungen (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Tagungen, ...) mit dem Pächter des Gasthauses Lengauer vorgenommen werden, ist im Vorfeld abzuklären (Terminkalender Homepage), ob der Saal am gewünschten Termin für die Benützung frei ist. Anschließend ist der Termin umgehend der Gemeinde bekannt zu geben.